- 464 b - 1234. Dezember 18. Perugia. 15. Kal. Jan. p. a. 8. Papst Gregor IX. erlaubt dem Kloster Leubus, seinen Wohlthätern, sofern diese nicht der Excommunication oder dem Interdikte unterliegen oder öffentliche Wucherer sind, in der Klosterkirche Begräbniss zu gewähren, unbeschadet jedoch der Gerechtigkeit (das im Druck ausgelassene Wort lautet justicia) der Kirchen, von denen die Körper der Gestorbenen herkamen. Aus dem Orig. Staats-Arch. Leubus 63 bei Büsching 144. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |